PRÄVENTION und BERATUNG sind ohne Verordnungsschein möglich.

 

THERAPIE UND REHABILITATION:

 

VERORDNUNGSSCHEIN:

Physiotherapie und Heilmassage sind nur nach Verordnung von Hausarzt oder dem entsprechenden Facharzt bzw durch eine Verordnung von einem Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum möglich. 

Der Verordnungsschein muss die Diagnose und den Behandlungsvorschlag beinhalten

(z.B. 10 x PT á 45 Min. und 10 x HM á 30 Min.).

 

CHEFARZTBEWILLIGUNG:

erst ab dem Datum der Chefarztbewilligung ist eine Teilrefundierung der Behandlungskosten von der zuständigen Krankenkasse garantiert.

Teilrefundierungen von der zuständigen Krankenkasse gibt es nur mit einem chefarztbewilligten Verordnungsschein.

Einige Krankenkassen gestatten eine Teilrefundierung innerhalb der ersten Behandlungsserie im Jahr ohne Chefarztbewilligungspflicht. Auskunft darüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

 

ERSTE BEHANDLUNGSSTUNDE:

Der Verordnungsschein bzw der chefarztbewilligte Verordnungsschein ist verpflichtend mitzubringen, sonst darf keine Behandlung erfolgen.

 

BEHANDLUNGSKONTINUITÄT:

Da die KK die Sinnhaftigkeit der Behandlung in einer fortlaufenden Abfolge der Behandlungen mit einem möglichst geringen Zeitabstand sieht, kann es vorkommen, dass trotz einer Chefarztbewilligung die Kosten bei großen Behandlungsabständen nicht in der zu erwartenden Höhe (Teilkostenrückerstattung ) refundiert werden

 Ausnahmen : dies gilt nicht, wenn aus folgenden Gründen die Therapie unterbrochen wird:

- Spitals- oder Rehabilitationsaufenthalt

- Krankenstand oder Urlaub von Seiten des Patienten oder     Therapeuten

 

STORNO:

Vereinbarte Termine sind 48 Stunden (Werktage) vorher telefonisch oder per SMS abzusagen. Sie erhalten eine Rückbestätigung, dass Ihre Absage erhalten wurde.

Absagen danach müssen in voller Höhe verrechnet werden.

Terminreservierungen, die vor 48 Stunden abgesagt werden, müssen mit 30% der Behandlungskosten ersetzt werden.

 

BEZAHLUNG:

Die Behandlungskosten sind am Tag der Behandlung in bar zu begleichen.

 

ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG:

Es wird eine  Honorarnote erstellt, die mit dem Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden muss, damit anschließend die Teilrefundierung erfolgen kann.

Alexandra Gastinger

Physiotherapeutin

Praxis:

Feldgasse 14

3400 Kierling-Klosterneuburg

Tel.: 0664 / 47 50 3 91